Am 15.01.2019 verhandelte das Bundesverfassungsgericht die Frage, ob Hartz 4 Empfänger bei Verweigerung von Kooperation sanktioniert werden dürfen. Nun - am 05.11.2019 - hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und stellt fest, dass Strafmaßnahmen gegen Hartz4 Empfänger teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Gericht kommt zu dem Urteil, dass Kürzungen von 30 Prozent unter bestimmten Bedingungen in Ordnung, Kürzungen von 60 oder gar 100 Prozent aber ab sofort rechtswidrig sind.
Wir sprachen mit Ralph Boes über dieses Urteil. Ralph Boes kämpft seit Jahren gegen die Sanktionierung von Menschen, die ein Grundeinkommen erhalten und hat maßgeblichen Anteil, dass dieses Urteil nun zustande kam.
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