Am 11.Dezember 2021 wurde bewilligt von Bundestag und Bundesrat das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" beschlossen. Es beschränkt im vorletzen Artikel 22 folgende Grundrechte:
Einschränkung von Grundrechten der
- körperlichen Unversehrtheit,
- der Freiheit der Person,
- der Versammlungsfreiheit,
- der Freizügigkeit
- und der Unverletzlichkeit der Wohnung
QUELLE: Bundesgesetzblatt des Justizministeriums (Sitz Bonn)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s5175.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121083.pdf%27%5D__1640036779714
Ich kann als Nicht-Jurist dies nicht beurteilen und lese es nur als Bürger soweit ich es verstehen kann. Daher oben den Titel mit Fragezeichen, es obliegt Juristen zu sagen, was darunter zu verstehen ist. Der Text ist aber auch so erschreckend genug, wie dass überhaupt Grundrechte per einfache Gesetze eingeschränkt werden können. Auch gibt es keine Definition WORIN und WIEWEIT sie eingeschränkt seien, was dies (soweit mir verständlich) zur Ermessenssache der Polizei und der Minister macht. D.h. quasi sind sie eine Einschränkung ohne Einschränkung.
In Kraft seit 11.12.2021.







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