► Der Eingriff in den lebenden Organismus eines Tieres zu Forschungszwecken unterliegt dem Tierschutzgesetz und von daher strengen gesetzlichen Bestimmungen. ✓ http://www.kla.tv/9321 Selbst Eingriffe am Tier, dessen Gehirn unwiderruflich durch die tiefe Narkose geschädigt wurde, dessen sonstige Organe aber noch funktionieren, sind ohne behördliche Genehmigung strafbar. WICHTIGER HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung Sie wollen informiert bleiben, auch wenn der YouTube-Kanal von klagemauer.tv aufgrund weiterer Sperrmassnahmen nicht mehr existiert? Dann verpassen Sie keine Neuigkeiten: http://www.kla.tv/news von Erk. Quellen/Links: - https://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutzrecht - http://www.transplantation-information.de/hirntod_transplantation/hirntod_kritik_dateien/hirntod_kritik.htm - http://www.bag.admin.ch/transplantation/00694/01739/ - http://www.organspendeausweis.org/ - https://www.swisstransplant.org/de/ - https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/251/Seite.2510006.html