Die Frage nach dem Volk ist eine gefährliche: Wer sie stellt, gerät ins Visier des Verfassungsschutzes.
Wenn sich alle darum drücken, müssen wir erst recht darüber sprechen: Die Frage danach, ob ein ethnischer Volksbegriff von uns, den Rechten, weiterhin offensiv vertreten werden darf und muss, bedarf der Klärung. Wer ist Deutscher? Wo liegen die Unterschiede zwischen Staatsvolk und Abstammungsgemeinschaft? Vor allem aber: Welche Meinungen sind nach geltender Rechtsprechung eigentlich erlaubt?
Der Politikwissenschaftler Michael Schäfer und der „Ein Prozent“-Vorsitzende Philip Stein klären auf.
Quellen:
Das besprochene Urteil: OVG NRW, 5 A 1218/22
Der Artikel: Urteil – Volksbegriff nicht verfassungsfeindlich
https://www.einprozent.de/blog/meinungsfreiheit/urteil-volksbegriff-nicht-verfassungsfeindlich/3276
Die Studie: Eine Frage des Überlebens – Wer ist Deutscher?
https://www.einprozent.de/blog/widerstand/podcast-unsere-abstammung-ist-legal/3280
Channel description
Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ versteht sich als professionelle Widerstandsplattform für deutsche Interessen. Als erste seriöse Lobbyorganisation für verantwortungsbewusste, heimatliebende Bürger arbeiten wir daran, einer schweigenden Mehrheit von unzufriedenen Demokraten endlich wieder eine Stimme zu schenken und ihnen Gehör zu verschaffen.
Share this comment