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Die SRG finanziert sich im Abstimmungskampf selbst mit 400.000 Franken
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Staatsfernsehen ENTLARVT: Kauft SRF die Abstimmung? | EDU Podcast
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Bundesgerichtsentscheid gegen SRG – 2C_1023/2021 Urteil vom 29. November 2022
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Bundesgerichtsentscheid gegen SRG – 2C_127/2023 Urteil vom 3. Dezember 2025
https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=2c_127%2F2023&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F03-12-2025-2C_127-2023&number_of_ranks=932
Genauer Sachverhalt:
Nachdem die SRG den Kommentar nicht aufgeschaltet hatte, wandte sich die Person an die UBI. Diese trat nicht auf die Beschwerde ein, weil der Kommentar nicht von der Redaktion geschrieben worden war, also keinen journalistischen Inhalt darstellt. Zuständig für die Einhaltung der Netiquette in den Kommentarforen der SRG sei das BAKOM. Das Bundesgericht stellte aber fest, dass das BAKOM kein Gericht sei, womit kein genügender Rechtsweg bestehe und dass die UBI diese Lücke füllen müsse.
UBI muss Beschwerden zu Löschungen von Kommentaren durch die SRG behandeln https://medialex.ch/2023/03/12/ubi-muss-beschwerden-zu-loeschungen-von-kommentaren-durch-die-srg-behandeln/
Das Bundesgericht hieß die Beschwerde gut (und auferlegte der SRG die ersten Kosten von 4.000 Franken). Es wies die Sache zurück an die UBI für die Kostenverlegung im UBI-Verfahren.
Die UBI verwies dann aber auf Artikel 98, wonach das Verfahren vor der Beschwerdeinstanz kostenlos ist.
https://www.lexfind.ch/tolv/141597/de
Dagegen ging die Person erneut vor Bundesgericht. Das Bundesgericht hielt daraufhin fest, dass das Verfahren tatsächlich kostenlos sei. Aber im Ausnahmefall – wie hier, wo ein juristischer Laie ohne Anwalt gar nicht zu seinem Recht käme, weil die Sache rechtlich zu kompliziert sei – darf die UBI entscheiden, dass eine Parteikostenentschädigung der SRG an den Beschwerdeführer bezahlt werden muss. Diese hat das Bundesgericht dann gleich selber fixiert (3.000 Franken) – plus noch die Parteikostenentschädigung für das zweite Verfahren vor dem Bundesgericht (2.000 Franken).
Die UBI hatte im Jahr 2025 einen neuen Beschwerderekord mit 54 Beschwerden:
https://www.persoenlich.com/medien/immer-mehr-menschen-uberholen-den-etablierten-journalismus
Prisca Würgler zur „rec.“-Reportage anlässlich der SRF-Themenwoche „Fake News und Fakten“ – weiter spalten statt Brücken bauen
https://www.youtube.com/watch?v=XnBaR1CxKpQ
-- weitere Quellen: https://www.kla.tv/40324
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