In der Schweiz werden neu durch die Firma Serafe die Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehgeräte eingetrieben. Dies völlig unabhängig davon, ob im Haushalt klassische Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht. Offenbar ist dieses Vorgehen jedoch umstritten. Laut Hermann Lei, Rechtsanwalt und Kantonsrat, soll es noch bis Ende 2023 möglich sein, sich von der Abgabepflicht befreien zu lassen. Hören Sie selbst, welche möglichen Auswege der Rechtsanwalt aufzeigt.
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Redaktion: dd.
- „Schweizerzeit“, 40 Jahrgang, Nr. 4, Freitag, 1. März 2019
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