👇 Das gehört zum freiheitlichen Staat! So das Bundesverfassungsgericht 👇
Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 -
[...] Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). [...]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180622_1bvr208315.html
#Aschersleben #Spaziergang #Colette #Demo #Protest #Widerstand
❌Haftungsausschluss:❌
@daddel5
❗️Charta der Grundrechte der Europäischen Union:❗️
Artikel 11 - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
🚦Abs.1: Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
🚦Abs.2: Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
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Ich lasse mich nicht weiter für dumm verkaufen... Du?









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